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3 Fragen an... Dr. Florian Umlauf und Sebastian Holzer

Über die Herausforderungen der Stromversorgung von Elektrolyseuren

Iqony plant zwei Elektrolyseure. Mit einer Inbetriebnahme (COD, Commercial Operating Date) nach Januar 2028 gelten für die Power Purchase Agreements (PPAs) zur Stromversorgung der Elektrolyseure verschärfte Bedingungen. Florian Umlauf, Head of Green Sales aus dem Trading-Bereich der Steag Iqony Group, und Sebastian Holzer, Bereichsleiter Energiewirtschaft der Iqony Energies, geben stellvertretend Einblicke in die praktischen Alltagserfahrungen im Rahmen der Beschaffung von „Renewable Fuels of Non-Biological Origin“ (RFNBO) konformen Strom zur Belieferung der Iqony-Elektrolyseure. 

Dr. Florian Umlauf

Head of Green Sales aus dem Trading-Bereich der Steag Iqony Group

Sebastian Holzer

Bereichsleiter Energiewirtschaft der Iqony Energies

Florian, warum ist das Thema Stromversorgung für Elektrolyseure eigentlich so komplex?

Unsere geplanten Elektrolyseure sollen klimaneutralen Wasserstoff produzieren, der den RFNBO-Kriterien (Renewable fuels of non-biological origin dt. Erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs) entspricht. Diese Anforderungen müssen wir bei den zu verhandelnden Stromlieferverträgen berücksichtigen. Unser Trading Team der Steag Iqony Group hat bereits viel Erfahrung und Know-How bei der Gestaltung solcher Power Purchase Agreements (PPAs). Allerdings können wir diese Erfahrung nicht 1:1 auf die Versorgung unserer geplanten Elektrolyseure übertragen. Denn die Stromversorgung für Anlagen, deren Inbetriebnahme-Zeitpunkt nach Januar 2028 liegt, unterliegt verschärften Anforderungen.

Sebastian, welche Anforderungen erschweren die Verhandlung über die nötigen Power Purchase Agreements?

Es geht dabei um Anforderungen, die in bisherigen und marktüblichen PPAs keine Rolle gespielt haben. Zunächst dürfen die Erzeugungsanlagen – erlaubt sind in den für uns relevanten Fällen eigentlich nur PV- oder Windenergieanlagen – des Stroms für die Elektrolyseure keine Förderung erhalten haben. Dazu zählen zum Beispiel Förderungen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). Aber auch jede andere Form einer Förderung führt zu einem Ausschlusskriterium, um die Erzeugungsanlage im Rahmen des PPAs zur Stromversorgung eines Elektrolyseurs zu nutzen. Das schließt allerdings einen Großteil der in Deutschland errichteten Erzeugungsanlagen aus. Zudem dürfen die Erzeugungsanlagen nur in Deutschland stehen. Hinzu kommt, dass es sich um neu errichtete Erzeugungsanlagen handeln muss. Wir sind also verpflichtet einen PPA für Anlagen abschließen, die beispielsweise erst in zwei bis drei Jahren gebaut werden. Bei unserem Elektrolyseur wäre es laut Planung das Jahr 2029. Das ist im Markt unüblich und verlangt zusätzliche Flexibilität und Verhandlungen mit den Vertragspartnern. Nehmen wir nur diese genannten Anforderungen, und es gibt noch weitere, stehen uns nur bestimmte oder spezielle Erzeuger im Markt zur Verfügung, mit denen wir PPAs abschließen können

Erschwerend kommt hinzu, dass die vollständigen und konkreten Anforderungen bis heute auch noch nicht bekannt sind.

Florian, woran liegt es, dass die Anforderungen noch nicht bekannt sind, und was benötigt ihr, damit es weiter gehen kann?

Die Europäische Union legt ihre Anforderungen an grünen RFNBO-konformen Wasserstoff durch ihre Regulierung fest. Das sind Verordnungen und andere Rechtsakte. Diese lassen allerdings Interpretationsspielraum offen, die den rechtssicheren Abschluss eines PPAs für uns erschweren. Ich bin nur ein Teil eines sehr engagierten Projetteams aus dem Projekt Hydrohub Fenne, das aktuell versucht, Klarheit in diesen Interpretationsspielraum zu bringen. 

Konkret geht es darum, ob es wirklich erforderlich ist, dass der PPA direkt zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Betreiber des Elektrolyseurs geschlossen werden muss. Ausgehend vom Marktstandard bei PPAs ist das unüblich. Zwischen den Parteien steht normalerweise ein Energiehandel. Das ist auch häufig der erste Standpunkt unserer Verhandlungspartner. Würden wir also den Marktstandard zugrunde legen wäre es nicht möglich, so einen PPA zu schließen. Daher müssen wir und unsere Vertragspartner bereit sein, ungewöhnliche Wege zu gehen.

Aus unserer Sicht ist die vorliegende regulatorische Situation mit rechtlicher Unsicherheit behaftet, die durch den Gesetzgeber korrigiert werden muss. Es bräuchte dringend eine Klarstellung seitens der Europäischen Union, um es den Parteien einfacher zu machen eine Lösung zu finden. Denn wir sind bereit RFNBO-konformen Wasserstoff herzustellen, müssen dazu aber in der Lage sein, entsprechende rechtssichere PPAs für die Versorgung der Elektrolyseure abzuschließen. Denn am Ende haben wir doch alle das gleiche Ziel: Wir möchten grüne Energie zu wirtschaftlichen Preisen machbar machen. Wir sind bereit und bringen unsere Erfahrung und Expertise ein. Dazu benötigen wir nun die passenden Rahmenbedingungen.

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