Skip to main content

Wasserstofffähige Gaskraftwerke für sicheren und bezahlbaren Strom

In Deutschland geht in den nächsten Jahren immer mehr gesicherte Leistung vom Netz. Eine Versorgungslücke droht. Deshalb braucht es neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke.

In ihrem Versorgungssicherheitsbericht beziffert die Bundesnetzagentur den Bedarf an zusätzlichen steuerbaren Kapazitäten bis 2035 auf 22,4 bis 35,5 Gigawatt. Flexibilisierungspotenziale könnten zwar einen wichtigen Beitrag leisten, aber in Summe allenfalls vermeiden, dass darüber hinaus noch zusätzliche Kraftwerke gebaut werden müssten.

Das zeigt: Deutschland braucht wasserstofffähige Gaskraftwerke als Rückgrat des Energiesystems von morgen. So machen wir unsere Stromversorgung sicherer und bezahlbarer. Zugleich stärken wir eine perspektivisch klimaneutrale Erzeugungskapazität bei uns in Deutschland.

Darum ist es richtig, dass die Bundesregierung die Kraftwerksstrategie zu einer ihrer energiepolitischen Prioritäten gemacht hat. So schaffen wir die Voraussetzungen, damit die dringend benötigten Kraftwerke 2030/2031 ans Netz gehen können.

Regulatorischer Rahmen noch offen
Entscheidend ist, dass der gesetzliche Rahmen für die Ausschreibungen jetzt schnell Wirklichkeit wird. Pragmatismus sollte dabei das Gebot der Stunde bleiben. 
Die Ausschreibungen für neue Kraftwerke müssen einfach, auf den knappen Weltmarkt für Anlagen ausgerichtet und vor allem wirtschaftlich tragfähig sein. Nur so kann aus einem Planungsprojekt Wirklichkeit werden.

Kapazitätsmarkt als Rückgrat
Die neuen Gaskraftwerke werden vor allem dann einspringen, wenn das Netz sie braucht, wenn Wind und Sonne nicht genug Energie liefern – Stichwort Dunkelflauten.
Das muss angemessen honoriert werden. Die Ausschreibungen für neue Kraftwerke und der Kapazitätsmarkt sollten daher so weit wie möglich Hand in Hand gehen. Nötig sind dauerhafte Anreize für eine verlässliche Stromerzeugung und Strombereitstellung.

Unsere Projekte

Wasserstofffähige Gaskraftwerke stehen im Dienste des energiepolitischen Zieldreiecks

Versorgungssicherheit

Bezahlbarkeit

Klimaneutralität

Die 1-2-3-Regel

Wie lange dauert es, bis ein wasserstofffähiges Gaskraftwerk in Betrieb gehen kann? Grundsätzlich gilt hier die 1-2-3-Regel. Also: 1 Jahr für die Planung, 2 Jahre für die Genehmigungen und weitere drei Jahre für den Bau.

1 Jahr
Planung

2 Jahre
Genehmigung

3 Jahre
Bau

Iqony