
Häufige Fragen zur Fernwärme
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Fernwärmeanschluss
Die zuständigen Ansprechpartner für Ihr Stadtgebiet finden Sie im Menü unter dem Punkt „Kontakt“. Alternativ können Sie Ihre Anfrage auch direkt über das dort bereitgestellte Formular an uns übermitteln.
Hinweis: Ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung ist nicht an jedem Standort möglich. Technische und/oder wirtschaftliche Gründe können dem entgegenstehen. Voraussetzung für einen Anschluss ist die Nähe zu bestehenden Versorgungsleitungen sowie eine ausreichende Wärmekapazität im jeweiligen Netzbereich.
Für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf Fernwärme erheben wir einen einmaligen Betrag, den sogenannten Hausanschlusskostenbeitrag. Dieser richtet sich nach der Lage ihres Objektes sowie der anzuschließenden Leistung, sodass diese Frage nur individuell für jedes Objekt zu beantworten ist. Zudem ist Ihr Anschluss unter gewissen Umständen förderungsfähig, was ebenfalls die Anschlusskosten beeinflusst. Sprechen Sie für diese Frage gerne unsere Berater an und vereinbaren Sie ein kostenloses Gespräch.
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Sprechen Sie uns bitte an.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ihr Anschluss an die Fernwärme förderungsfähig. Welches Förderprogramm in Frage kommt und wie hoch die Förderung ist, lässt sich leider nicht so pauschal beantworten. Wenden Sie sich an unsere Experten, welche Ihnen gerne weiterhelfen.
Unsere Preise und die Faktoren, die auf sie Einfluss nehmen, sind in unseren Allgemeinen Versorgungsbedingungen beschrieben. Diese sind unseren Versorgungsverträgen beigefügt und können auch auf unserer Webseite im Bereich „Service“ unter „Downloads“ nachgelesen werden. Dort ist u.a. beschrieben, dass unsere Fernwärmepreise jeweils zum 01.05. und zum 01.11. durch sogenannte Preisänderungsformeln an Veränderungen der Kostensituation angepasst werden. Im Wesentlichen bestehen die Formeln aus mehreren Indizes für Güter und Kosten, die für unsere Wärmeerzeugung relevant sind, also für Kohle, Heizöl, Strom etc. Die verwendeten Indizes werden vom statistischen Bundesamt veröffentlicht und spiegeln die Preissituation auf dem Energiemarkt wider. Anpassungen unserer Fernwärmepreise erfolgen anhand von veröffentlichten Werten, mit festgelegten Formeln und zu festen Terminen und werden nicht willkürlich festgelegt.

Die abgebildete Zusammensetzung unseres Energiemix bezieht sich auf das Fernwärme-Verbundnetz der Stadtgebiete Recklinghausen, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Wanne-Eickel und Gladbeck. Wir setzen grundsätzlich auf die Einspeisung verschiedener Wärmeerzeuger, was die Versorgungssicherheit deutlich erhöht. Falls Sie bereits zu unseren Kundinnen und Kunden gehören, finden Sie die Zusammensetzung des Energiemix für Ihren Anschluss zusätzlich auf Ihrer Abrechnung.
CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Gemäß § 3 Abs. 1 CO2KostAufG müssen bei vermieteten Objekten für Wärmelieferungen ab dem 01.01.2023 folgende Daten durch den Energielieferanten zur Verfügung gestellt werden:
- Brennstoffemissionen (absolute CO2-Emissionen, die bei der Belieferung des jeweiligen Gebäudes anfallen in kgCO2)
- Kohlendioxidkosten für die zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge
- Heizwertbezogener Emissions-Faktor des zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs (kgCO2/kWh)
- Energiegehalt der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge (kWh)
- Hinweis zu Erstattungsansprüchen gem. §6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG
Es werden dabei nur Emissionen erfasst, die einem Emissionshandelssystem unterliegen.
Die Fernwärme der Iqony Wärme wird in großen Kraftwerken erzeugt, die dem Europäischer Emissionshandel (Emission Trading System, kurz: ETS) unterliegen. Die Emissionsberichte für die einzelnen Anlagen werden bis Ende März des jeweiligen Folgejahres erstellt und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) übermittelt. Dieses hat zur Folge, dass die erforderlichen Informationen nicht auf den Jahresabrechnungen im Januar ausgewiesen werden können. Die Daten können deshalb erst frühestens im April nachgeliefert werden.
Wir sind dabei auf die Meldung der benötigten Daten unserer Vorlieferanten angewiesen. Hierbei hat es in diesem Jahr Verzögerungen gegeben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Da uns nicht bekannt ist, ob ein Objekt vermietet ist, haben wir die Eigentümer aller von uns versorgten Objekte angeschrieben.
Wenn Sie diese Information im nächsten Jahr nicht erhalten möchten, geben Sie uns gerne schriftlich - z.B. per E-Mail - einen Hinweis. Wir werden das dann in unseren Daten zu Ihrem Objekt entsprechend vermerken und im nächsten Jahr berücksichtigen.
Fernwärme wird überwiegend in Anlagen erzeugt, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Die eingesetzten Brennstoffe müssen deshalb auf diese zwei Produkte aufgeteilt werden. Hierzu gibt es verschiedene Methoden.
Für das CO2KostAufG ist die sogenannte finnische Methode zu verwenden, mit der hohe Emissionen auf die Wärmeerzeugung geschlüsselt werden. Der ausgewiesene spezifische Wert bezieht sich dabei auf die eingesetzte Brennstoffmenge.
Der Wert unter den Grafiken auf Ihrer Rechnung wird auf der Grundlage der Fernwärme oder Fernkälte Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) mit Bezug auf das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ausgewiesen und auf der Grundlage der sogenannten Strom-Gutschrift-Methode ermittelt. Der ausgewiesen spezifische Wert bezieht sich hierbei auf die gelieferte Wärmemenge.
Das CO2KostAufG sieht vor, dass die Emissionen aus Anlagen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen, mit dem Jahresmittelwert des Börsenpreises für CO2 bewertet werden.
Relevant sind die absoluten Brennstoffemissionen in kgCO2, die für die Beheizung des Wohngebäudes angefallen sind. Daraus ist der CO2-Ausstoß pro m² und Jahr zu berechnen. Hieraus ergibt sich aus der Anlage zum CO2KostAufG der prozentuale Anteil der ausgewiesenen Kohlendioxidkosten, die beim Vermieter verbleiben und nicht auf die Mieter umgelegt werden können.
Das CO2-KostAufG schreibt eine eigene Berechnungslogik für diese CO2-Kosten vor, die in keinem Zusammenhang mit unserer Preisstellung steht.
Die eingesetzte Brennstoffmenge für die von Ihnen abgenommene Wärmemenge wird über einen Faktor ermittelt. Dieser wiederum ergibt sich aus dem Verhältnis des Energiegehalts der an verschiedenen Erzeugungsstandorten zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe zu der gesamten Wärmeabnahme in dem jeweiligen Versorgungsgebiet.
Die eingesetzte Brennstoffmenge ist geringer als die abgenommene Wärmemenge (Faktor < 1), da bei der Erzeugung in unseren großen Kraftwerken gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird (sogenannter Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozess). So werden die eingesetzten Brennstoffe effizienter als bei einer getrennten Erzeugung genutzt.